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22.10.2017  Papst präzisiert: Bischöfe zuständig für Liturgie-Texte
Die Bischofskonferenzen sollen künftig für die Übersetzung der Liturgie-Texte aus dem Lateinischen in die jeweilige Landessprache zuständig sein, „in Einklang mit dem Originaltext und in Absprache mit dem Heiligen Stuhl“. Das präzisiert Papst Franziskus in einem Brief an den Präfekten der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Kardinal Robert Sarah. Darin geht Papst Franziskus auf das Motu proprio „"Magnum principium”" ein. Der Papst reagierte mit dem Schreiben auf einen Brief des Kardinals an ihn vom 30. September, verbunden mit einem als „"Commentaire"“ gekennzeichneten Text. Franziskus spricht auch von einer Version dieses Kommentars, der in den vergangenen Wochen im Internet kursierte. Dieser veröffentlichte Kommentar wurde fälschlicherweise dem Kardinal zugeschrieben. Der Papst bat Kardinal Sarah auf „jenen Internetseiten“ seinen eigenen „Erläuterungsbrief“ veröffentlichen zu lassen, die den falschen „Commentaire“ online verbreitet hätten. Auch soll Kardinal Sarah den Erläuterungsbrief allen Bischofskonferenzen sowie allen Mitgliedern der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung zukommen lassen. (rv) (NL Radio Vatikan, 22.10.2017).
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09.09.2017 Liturgische Bücher: Mehr Kompetenz für Bischofskonferenzen
Mehr Kompetenz für Bischofskonferenzen bei der Übersetzung von liturgischen Texten: Papst Franziskus hat in einem an diesem Samstag veröffentlichten Rechtstext – eines Motu Proprio – einige Regelungen des Kirchenrechts geändert, welche sich auf die Anpassung von Liturgie und liturgischen Büchern an die verschiedenen Sprachen und Kulturen beziehen. Damit will der Papst das Spannungsfeld zwischen universellem Ritus und Inkulturation vor Ort neu bestimmen. Die Liturgie sei „Stimme der Kirche“, es gehe um das Verstehenkönnen der Gläubigen und um die Einheit der Liturgie. Der Papsttext trägt den Titel „"Das wichtigste Prinzip"“ und bezieht sich auf die Überzeugung des Zweite Vatikanische Konzils, dass das liturgische Gebet verstehbar sein muss. Das liturgische Beten müsse „an das Verstehen der Gläubigen“ angepasst sein, bestätigt der Papst. (rv) (NL Radio Vatikan, 09.09.2017).

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09.04.2011 Don Nicola Bux: Auch Missale Pauls VI. schreibt Zelebrationsrichtung Osten und Knien vor – Kirche ist kein Auditorium
Don Nicola Bux, ein enger Mitarbeiter Papst Benedikts XVI. in liturgischen Fragen, gab der Tageszeitung von Reggio Emilia, der "Gazzetta di Reggio", ein Interview. Nach einer mehrjährigen Renovierung der Kathedrale von Reggio Emilia herrscht Unruhe unter den Gläubigen wegen “liturgischer Anpassungen”. Die Antworten des Beraters des päpstlichen Zeremonienmeisters haben zwar die Kathedrale von Reggio Emilia zum Anlass, sind jedoch von allgemeiner Gültigkeit. Don Bux, der auch Konsultor der Glaubenskongregation und der Heiligsprechungskongregation ist, spricht mehrere wichtige Hinweise aus, einer davon lautet: “Die Kirchen müssen ein Ort des Kultes sein und kein Auditorium”. Don Bux erinnert daran, dass das Knien zu bestimmen Momenten in der Liturgie vorgeschrieben ist und damit nicht der beliebigen Entscheidung der Gläubigen unterliegt. Wer die Gläubigen vom Knien abhält, indem in Kirchen Kniebänke entfernt oder keine aufgestellt werden, laufe Gefahr, aus der Kirche einen beliebigen Versammlungssaal zu machen. Denn gerade das Knien unterscheide die Kirche prinzipiell von jedem anderen Saal. Denn überall steht und sitzt man, doch nur in der Kirche kniet man.
Ein zentraler Punkt seiner Ausführung ist die liturgische Gebetsrichtung ad orientem. Dies sei die wirkliche, der Liturgie angemessene Zelebrationsrichtung. Die Ausrichtung von Priestern und Gläubigen Richtung Osten. So stehe es letztlich auch heute im Missale Pauls VI. Die Zelebration zum Volk hin sei nur eine Möglichkeit, die allerdings immer und gemeinsam auf Christus ausgerichtet sein müsse. Deshalb sollte, wo zum Volk hin zelebriert werde, zumindest ein Kreuz auf dem Altar stehen, damit der Blick sowohl des Priesters als auch des Volkes auf Christus gerichtet sei.
Don Bux mahnt des weiteren zum Respekt vor den in früheren Jahrhunderten von den Gläubigen oft unter großen Opfern gestifteten Kirchengeräten und Paramenten, wenn sie der Ehre Gottes dienen. (Katholisches.info, 09.04.2011). 

09.02.2011  Vatikan:
Die Heilige Stuhl will die Zuständigkeit der Gottesdienst- und Sakramentenkongregation neu fassen.


Das bestätigte an diesem Mittwoch Vatikansprecher Federico Lombardi in einer Note. Die Kurienbehörde solle ihre bisherigen Kompetenzen für eine bestimmte Art von Eheprozessen an das kirchliche Gericht der „Römischen Rota“ abgeben. Dazu werde Papst Benedikt XVI. demnächst ein „Motu proprio“ veröffentlichen. Seit einiger Zeit bereits, so Lombardi, prüft der Vatikan die Abtretung bestimmter juridischer Kompetenzen von der Gottesdienstkongregation an die Rota. Die von dem spanischen Kardinal Antonio Canizares Llovera geleitete Gottesdienstkongregation soll sich künftig stärker auf Belange der Liturgie konzentrieren. Ziel der Neuregelung sei es aber nicht, eine „restriktive Kontrolle“ über die vom Zweiten Vatikanischen Konzil gewollten liturgischen Erneuerungen auszuüben, betonte Lombardi. Zurzeit ist die Gottesdienst-Kongregation auch für Ehenichtigkeitsverfahren in Fällen einer „kirchlich gültig geschlossenen, aber nicht vollzogenen Ehe“ zuständig. Pro Jahr gelangen rund 500 derartige Fälle an den Vatikan, insbesondere aus Asien, wo arrangierte Ehen von Minderjährigen verhandelt werden. (rv/kipa) (NL Radio Vatikan, 09.02.011; Foto: Vatikan). 

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