GERD HAGEDORN
  

                LEBENSSCHUTZ

   

22.07.2017  Niederlande:
Ein im amerikanischen „Wall Street Journal“ veröffentlichter Brief zur aktiven Sterbehilfe sorgt in den Niederlanden für Aufsehen.
Der niederländische Politiker Kees Van der Staaij äußert sich darin besorgt über eine zunehmende Lockerung der Praxis bei der aktiven Sterbehilfe in seinem Land, berichten verschiedene niederländische Medien am Freitag. Der Artikel bildet den Angaben zufolge den Beginn einer Kampagne der „Reformierten Partei“ (Staatkundig Gereformeerde Parteij), für die Van der Staaij seit 1998 in der zweiten Kammer sitzt. In dem Brief heißt es, dass das Grundrecht auf Leben in den Niederlanden unter Druck stehe. Zwar gebe es gewisse Regeln bei der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden, diese seien jedoch schwer zu überwachen. „Was noch vor zehn Jahren undenkbar gewesen ist, ist heute gängige Praxis“, so Van der Staaij, der nun im Ausland Unterstützung für seine Kampagne suchen will. (kna)(NL Radio Vatikan, 22.07.2017).

31.05.2016  Polen:
In Polen haben Tausende Menschen fast 200.000 Unterschriften für das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen gesammelt.
Dabei war nur die Hälfte der Unterschriften erforderlich, damit das Parlament über ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen tatsächlich beraten muss. Das gab der Vorsitzende des Komitees der Volksinitiative „"Stoppt Abtreibung"“, Mariusz Dzierzawski, der KNA am Dienstag in Warschau bekannt. Ziel seien mehr als eine halbe Million Unterschriften bis Anfang Juli. Seit Wochen wird in Polen über eine Verschärfung des Abtreibungsgesetzes gestritten. Tausende Menschen waren im April und Mai gegen und für ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen auf die Straße gegangen. Polens nationalkonservative Regierungschefin Beata Szydlo hatte Ende März angekündigt, sie werde den Gesetzesvorschlag der Volksinitiative im Parlament unterstützen. Auch die katholischen Bischöfe sprachen sich für ein Abtreibungsverbot aus. Sie lehnten jedoch eine Bestrafung von Frauen ab, die abgetrieben haben. (kap)(NL Radio Vatikan, 31.05.2016).

09.05.2015  Deutschland/Belgien:
Katholische Bischöfe aus Belgien und Deutschland warnen vor einem Dammbruch bei der Sterbehilfe. Der Bischof der belgischen Diözese Tournai, Guy Harpigny, bezeichnete die Situation in Belgien als alarmierend. Das teilt die Deutsche Bischofskonferenz am Freitag nach einer Tagung ihrer Unterkommission Bioethik in Brüssel mit. Aus dem ursprünglichen Vorhaben der belgischen Regierung, die aktive Sterbehilfe durch gesetzliche Regelungen einzudämmen, sei eine Dynamik entstanden, die das aktive Beenden des Lebens plausibel erscheinen lasse und es auch bei Minderjährigen oder außerhalb der Sterbephase ermögliche. Der Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst erklärte, angesichts dieser Entwicklung müsse die katholische Kirche in Deutschland „mit Nachdruck daran festhalten, dass auch jedes gebrechliche Leben lebenswert ist und unseres besonderen Schutzes bedarf“. In Belgien, den Niederlanden und Luxemburg ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen kein Straftatbestand. Die Nachfrage nach Sterbehilfe steigt stetig. (kna) (NL Radio Vatikan, 09.05.2015).

13.03.2013  Deutschland:
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist 2013 gegenüber dem Vorjahr erneut um 3,8 Prozent zurückgegangen. Wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag weiter mitteilt, wurden 2013 rund 102.800 Abtreibungen gemeldet. Knapp drei Viertel (74 Prozent) der betroffenen Frauen waren zwischen 18 und 34 Jahre alt. Die unter 18-Jährigen hatten einen Anteil von vier Prozent. Ihre Anzahl ging im Vergleich zum Jahr 2012 um 220 auf rund 3.600 zurück. Nach Angaben der Statistiker wurden 96 Prozent der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische und kriminologische Indikationen waren in vier Prozent der Fälle die Begründung für den Abbruch. (kna) (NL Radio Vatikan, 13.03.2014).

28.01.2013  Davos: Weltwirtschaftsforum in Davos fordert mehr Bevölkerungskontrolle
Das Weltwirtschaftsforum in Davos fordert mehr Bevölkerungskontrolle in der Dritten Welt, reproduktive Gesundheit mit Sexualerziehung und Verhütungsmittel, Abtreibung, Sterilisation müssen überall zugänglich sein. Beim Weltwirtschaftsforum in Davos war auch die „reproduktive Gesundheit“, das Paket zur Bevölkerungskontrolle aus Sexualerziehung, künstlicher Verhütung, Sterilisation und Abtreibung, vor der Weltpresse Thema unter den 3000 „Großen“ aus Politik und Wirtschaft. Zahlreiche afrikanische Staats- und Regierungschefs, deren Länder von internationalen Finanzkrediten abhängig sind und die als Bittsteller nach Davos kamen, stimmten mit ihren Geldgebern überein, dass in ihren Ländern zu wenig für die Verbreitung und Zugänglichmachung von Verhütungsmitteln getan werde und die Anstrengungen zur Veränderung der Haltung der Frauen, der Familien und der Gesellschaften verstärkt werden müssten.
Begeistert darüber zeigte sich Karl Hofmann, während der Regierung Clinton Mitglied des Nationalen Sicherheitsrats der USA, seit 2007 Vorsitzender des Population Services International (PSI), einer Organisation, deren Ziel die Bereitstellung der „reproduktiven Gesundheit“ in der Dritten Welt ist. PSI mit Sitz in Washington ist in 60 Staaten aktiv. Zu den größten Geldgebern dieser Abtreibungsorganisation gehört auch die deutsche Bundesregierung. Hofmann erklärte gegenüber der linksliberalen Huffington Post, dass diskutiert werde, wie „Familienplanung und reproduktive Gesundheit“ Teil der „nachhaltigen Entwicklung“ in den Drittweltländern werden können, da das Programm der Millenniums-Entwicklungsziele 2015 auslaufe. Bis 2020 sollen, so Hofmann, zur „Verbesserung der Welt“ 120 Millionen Frauen im gebärfähigen Alter mehr als heute für moderne Verhütungsmethoden gewonnen werden.
Laut Associated Press forderte der Nigerianer Babatunde Osotimehin, seit 2011 Exekutivdirektor des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) in Davos mehr Anstrengungen der Staaten, um den Zugang der Frauen zu Methoden der „reproduktiven Gesundheit“ sicherzustellen. Das schließt einen flächendeckenden Zugang zur Tötung ungeborener Kinder mit ein. Es brauche mehr als nur „Familienplanung“, um die „Müttersterblichkeit“ zu reduzieren, sagte Ostimehin. Die Mädchen müssten eine „umfassende Sexualerziehung“ erfahren, wie der UNFPA-Direktor betonte. - „Wir wissen, was das heißt“, kommentierte Riposte Catholique. Text: Giuseppe Nardi (Katholisches.info, 28.01.2013).

08.12.2012 Sterbehilfe: Kirchen nicht zur Expertenanhörung des Bundestages zur Reform des § 217 StGB eingeladen
Laut Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 7. Dezember 2012 wurden die Kirchen nicht zur Expertenanhörung des Bundestages zum Gesetz über ein Verbot der Sterbehilfe eingeladen.
Der Leiter des Kommissariats der (katholischen) deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten, hat diese Ausgrenzung kritisiert.
Die katholische und die evangelische Kirche haben heftig gegen den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums protestiert. Der Entwurf von Bundesministerien Leutheusser Schnarrenberger will lediglich die kommerzielle Sterbehilfe verbieten. Nicht-Gewerbliche bliebe straffrei. Angehörige und „nahestehende Personen“ dürften dann Sterbehilfe praktizieren. Diese Regelung ladet zum Missbrauch geradezu ein.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist im Grunde genommen eine Liberalisierung der Sterbehilfe, der später höchstwahrscheinlich weitere folgen werden, bis in Deutschland niederländische Verhältnisse herrschen.
Auch die Ärzteschaft ist gegen den im Bundestag vorliegenden Entwurf.
Diverse Lebensrechtsgruppen, darunter SOS LEBEN das Christopheruswerk in Münster und die Initiative „Nie Wieder!“, die CDL, der BVL, und andere haben scharf gegen die geplante Reform des § 217 StGB protestiert.(Kultur und Medien Online, 08.12.2012)

11.04.2012  Brüssel: European Dignity Watch deckte auf: EU weltweit größter Abtreibungsfinanzier
2010 wurde bei den wichtigsten europäischen Einrichtungen die Beobachtungsstelle European Dignity Watch eingerichtet, die ständig die Aktivitäten der EU zu Fragen des Lebensrechts, der Familie und der Bürgerrechte beobachtet.
Am 27. März machte Sophia Kuby, die Geschäftsführerin von European Dignity Watch, im Rahmen der Europäischen Woche für das Leben der Europäischen Bischofskonferenz bekannt, daß die EU bis 2013 die UN-Einrichtung für Bevölkerungsfragen United Nations Population Fund (Unfpa) mit 24 Millionen Euro sponsert. Mit diesen Geldern wird das Projekt Access RH finanziert, mit dem weltweit der „Zugang“ zu künstlichen Verhütungsmethoden und Abtreibung „erleichtert“ werden soll. Konkret wird mit den EU-Geldern die Verbreitung der Pille danach und eines Abtreibungskoffers bezahlt.
Das Projekt Access RH ist in Wirklichkeit Teil einer umfassenden Abtreibungsstrategie der UNO für den Zeitraum 2011-2013 im Wert von 280 Millionen Euro. Die UNO will damit in den Entwicklungsländern die sogenannte „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ verbessern, was in der euphemistischen Tarnsprache der Abtreibungslobby die Legalisierung und Verbreitung von Verhütungsmitteln und Abtreibung und die Verankerung der dazugehörenden Mentalität in der Bevölkerung bedeutet.
Die UNFPA reicht die Gelder unter anderem an die internationalen Abtreibungslobbyisten International Planned Parenthood Federation (IPPF) und Marie Stopes International weiter, die damit ihre Abtreibungsprogramme in Ländern wie Bangladesch, Kambodscha, Indonesien, Kenia, Papua-Neuguinea, Bolivien, Guatemala und Peru finanzieren. In einigen dieser Länder erhielten die Programme der Abtreibungslobby durch einen Trick in der Wortwahl die Zustimmung der Regierungen, obwohl in den betreffenden Ländern die Tötung ungeborener Kinder verboten ist, so zum Beispiel in Bangladesch, Indonesien und einigen lateinamerikanischen Staaten. Das Wort „Abtreibung“ wurde einfach durch „Menstruationsregulierung“ ersetzt.
European Dignity Watch schließt den Bericht mit zwei Feststellungen ab:
1.) Die Europäische Union ist diejenige Institution, die weltweit die meisten Gelder für eine Politik der Abtreibung und gegen das Lebensrecht, gegen Geburten und gegen die Familie ausgibt. Die EU bezahlt 56 Prozent aller Projekte dieser Art.
2.) European Dignity Watch fordert die EU auf, diese Gelder zur Sicherstellung von „Ernährung, Trinkwasserversorgung und Schulbildung für Kinder in Not zu verwenden, statt zur Verringerung von deren Zahl“.
Die katholische Internetseite La Bussola Quotidiana stellte in diesem Zusammenhang die Frage, „Welche moralische Autorität kann eine EU in Brüssel beanspruchen, die den Mitgliedsstaaten wegen der Finanzkrise mit Sanktionen droht, aber 300 Millionen Euro für Abtreibungsprogramme ausgibt?“ Die Seite lieferte gleich die Antwort mit: „Eine Autorität, die nicht das Allgemeinwohl schützt, verfällt dem Autoritarismus.“ Text: Giuseppe Nardi(Katholisches.info, 11.04.2012).
  
19.01.2012  Italien: Der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Angelo Bagnasco, sieht die wachsende Tendenz, Kinder mit Down-Syndrom abzutreiben.
Tötungen dürften nicht der Preis für eine „Gesellschaft der Gesunden“ sein, sagte der Erzbischof von Genua. Anlass für seine Äußerungen waren Presseberichte, wonach es in Dänemark bis zum Jahr 2030 keine Personen mit Down-Syndrom mehr geben soll. In dem skandinavischen Land sei „offensichtlich eine eugenische Operation“ im Gange, so der Kardinal. Noch schlimmer sei der Triumphalismus, mit dem dieses „Programm“ vorgestellt worden sei. Bagnasco bezog sich auf den Bericht einer dänischen Zeitung, nach dem bald das letzte Kind mit Down-Syndrom in Dänemark geboren werde. Bis 2030 solle das skandinavische Land das erste weltweit sein, in dem keine Menschen mehr mit Down-Syndrom leben. (kna)(NL Radio Vatikan, 19.01.2012). 
  
18.12.2008  Vatikan: Papst Benedikt XVI. hat große Sorge über die geplante Straffreiheit für aktive Sterbehilfe in Luxemburg bekundet.         
Die politisch Verantwortlichen sollten sich daran erinnern, dass es niemals gerechtfertigt sein könne, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, sagte der Papst am Donnerstag beim Empfang für den neuen luxemburgischen Vatikan-Botschafter Paul Dühr. Der Papst erklärte, der Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen sei vor allem ein Hilferuf nach Begleitung, Beistand und Unterstützung im Leiden. Solcher Beistand stärke die familiären und sozialen Bindungen. Dagegen lobte Benedikt das am Donnerstag vom luxemburgischen Parlament verabschiedete Gesetz zum Ausbau der Palliativmedizin. Dieses mache das Leiden in der Endphase einer Krankheit erträglicher und sichere den Patienten eine angemessene menschliche Begleitung. Es sei bedauerlich, dass die beiden Gesetze miteinander verknüpft wurden. (rv) (NL Radio Vatikan, 18.12.2008).

13.12.008  Luxemburg:
Der Schutz des menschlichen Lebens gestattet keine Ausnahme.
Damit hat sich der luxemburgische Erzbischof Fernand Franck jetzt gegen die geplante Legalisierung der Sterbehilfe in seinem Land ausgesprochen. Er habe die Parlamentsabgeordneten aufgerufen, sich bei der erneuten Abstimmung am kommenden Donnerstag gegen das Sterbehilfe-Gesetz zu entscheiden, so die Katholische Nachrichtenagentur. Das Sterbehilfe-Angebot übe einen zu großen gesellschaftlichen Druck auf alte und kranke Menschen aus. Weiter sei jedem menschlichen Leben Sinn abzugewinnen, so Franck. – Bislang hat Großherzog Henri ein Inkrafttreten des Gesetzes verhindert. Am vergangenen Donnerstag hatte das Parlament eine Verfassungsänderung beschlossen, nach welcher er künftig kein Vetorecht mehr besitzt. (kna) (NL Radio Vatikan, 12 12.2998). - War das vielleicht das richtige Zeichen für einen katholischen Herrscher in diesem und den zweifellos kommenden Zusammenhängen, Königliche Hoheit? [GH].

08.12.2008  Luxemburg:
Mehr als zwei Drittel der Luxemburger befürworten laut einer neuen Umfrage die geplante Zulassung aktiver Sterbehilfe.
18 Prozent lehnen dies ab, und 13 Prozent zeigten sich unentschieden, zitierten luxemburgische Medien aus der Umfrage. Das Gesetz soll noch vor Weihnachten im Parlament beschlossen werden. Die Weigerung von Großherzog Henri, den Gesetzestext zu unterzeichnen, wird von einer Mehrheit der Befragten missbilligt. 69 Prozent erklärten, die Rolle des Staatsoberhaupts solle auf repräsentative Aufgaben beschränkt sein. Fast ebenso viele Luxemburger billigten die geplante Verfassungsänderung, um die Befugnisse des Großherzogs zu beschneiden. Luxemburg will bis Mitte März die Verfassung ändern und damit die Befugnisse des Staatsoberhaupts beschneiden. So soll trotz des Neins des Großherzogs der Weg für eine Verabschiedung des Palliativ- und Sterbehilfegesetzes freigemacht werden. (kna) (NL Radio Vatikan, 08.12.2008).

05.12.2008  Luxemburg:
Großherzog Henri von Luxemburg hat sich geweigert, ein Gesetz zu unterzeichnen, das aktive Sterbehilfe durch einen Arzt erlauben soll.
Im Februar hatte das Parlament das Gesetz mit knapper Mehrheit beschlossen.                                   Der christdemokratische Premierminister von Luxemburg, Jean-Claude Juncker, will nun per Verfassungsänderung die Vollmacht des Herzogs einschränken, damit das Gesetz doch noch in Kraft treten kann. Luxemburgs Kirche hatte sich über das Euthanasie-Vorhaben sehr besorgt gezeigt. Nach Medienangaben zeigt sich der Großherzog mit einer Beschneidung seiner Macht einverstanden. Henris Geste hat ein Vorbild: den verstorbenen belgischen König Baudoin. Dieser war als König zurückgetreten und erst einige Tage später wieder in sein Amt zurückgekehrt, um ein Abtreibungs-Gesetz nicht unterzeichnen zu müssen. Ein ähnliches Verfahren ist in Luxemburg rechtlich offenbar nicht möglich. Der für den Lebensschutz zuständige Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Bischof Rino Fisichella, kritisierte die Pläne zur Verfassungsänderung. Luxemburg würde sich damit in den Schatten derjenigen Staaten stellen, welche das traurige Schicksal der Euthanasie akzeptiert hätten, so Fisichella gegenüber der italienischen Zeitung „l´Avvenire“. (avvenire/rv) (NL Radio Vatikan, 05.12.2008).

25.02.2008  Luxemburg:
Euthanasie legalisiert - Kirche entsetzt
Luxemburg legalisiert die aktive Sterbehilfe. Am Dienstagabend verabschiedete die Abgeordnetenkammer einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Voraussetzung ist allerdings das ausdrückliche Verlangen des Patienten, zu sterben. Wenn die Vorlage in zweiter Lesung durchgeht, dürfen Ärzte unheilbar kranken Menschen beim Sterben „helfen“. Die katholische Kirche zeigt sich entsetzt. Der Generalvikar der Erzdiözese Luxemburg, Mathias Schiltz:
„Wir haben lange dagegen gekämpft. Der Erzbischof hat sich öffentlich gegen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen, katholische Ärzte, Fachleute und Moraltheologen – alles umsonst. Die öffentliche Meinung zum Thema Sterbehilfe hat einen Umschwung genommen, sie ist auch manipuliert worden. Laut jüngster Umfrage treten 78 Prozent der Luxemburger für aktive Sterbehilfe ein. Da müssen wir eingest ehen, dass das christliche Menschenbild, das unser Land lang bestimmt hat, offenbar schwindet. Wir müssen alles tun, die Gewissen der Menschen neu zu erziehen - die Gewissen der Kranken, der Ärzte, der Familienangehörigen.“ (rv) (NL Radio Vatikan, 25.02.2008).

19.01.2008  Vatikan:

Klonen, Instrumentalisierung und Menschenhandel
Das angebliche Klonen menschlicher Zellen durch amerikanische Forscher hat die ethische Debatte weiter angefacht. Nach Informationen der Fachzeitschrift Stemm Cells war es Wissenschaftlern in Kalifornien gelungen, fünf menschliche Embryonen zu klonen. Dabei waren, ähnlich wie beim Klonen des Schafes Dolly vor zwölf Jahren, die Kerne von Hautzellen Erwachsener in die Hüllen weiblicher Eizellen verpflanzt worden. Wissenschaftler hoffen, mit diesem Verfahren in Zukunft auch embryonale Stammzellen für das so genannte therapeutische Klonen zu gewinnen.
In der päpstlichen Akademie für das Leben leuchten die Alarmzeichen, sollten sich die Medienberichte bewahrheiten. Moralisch wäre dieser Vorstoß genauso verwerflich wie das Klonen von Menschen selbst, sagt Akademiepräsident Bischof Elio Sgreccia gegenüber Radio Vatikan:
„Solange es auf Schafe oder Schimpansen angewandt wird, kann das Klonen seinen berechtigten wissenschaftlichen Grund haben. Wenn es aber auf den Menschen angewandt wird, haben wir es mit der schlimmsten Instrumentalisierung des menschlichen Wesens zu tun, das nämlich so zum reinen Forschungsobjekt wird. Das so genannte therapeutische Klonen konnte man bislang nicht rechtfertigen. Und selbst, wenn man es könnte, dürfte man es nicht erlauben, den Menschen als 'Medizin' [sc. medizinisches Mittel, GH] zu benutzen. Vom ethischen Standpunkt aus handelt es sich hier um einen schweren moralischen Verstoß.”
Ganz besonders unverständlich erscheint Sgreccia das Klonen menschlicher Stammzellen auch deshalb, weil es Forschern inzwischen gelungen ist, ausgewachsenen Zellen einen „Rückwärtsgang” einzuprogrammieren, durch den sie sich in ihr Anfangsstadium als Stammzellen zurückentwickeln.
„All das kann man jetzt, wie bewiesen wurde, sehr viel leichter über andere Wege erhalten. Ich verstehe nicht, ob das hier einfach nur ein Spiel sein soll, mit welchen Geldern es auch immer finanziert wird, und bei dem es darum geht, die unwürdigsten Experimentiermethoden zu entdecken, einfach nur um des Vergnügens willen, am Mann und an der Frau herum zu experimentieren.”
Bislang lasse sich nichts über ein mögliches Potential der US-Studie sagen, erklärte derweil der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Stammzellenforschung, Jürgen Hescheler. Der SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel sagte der Frankfurter Rundschau, für geklonte Embryonen wie im akuten Fall würden Eizellen spendende Frauen „als Ersatzteillieferantinnen missbraucht”. Das sei fast so schlimm wie der Organhandel mit Frauen in Entwicklungsländern. (rv/pm) (NL Radio Vatikan, 19.01.2008).

12.01.2008  Vatikan:
Nein zur Euthanasie – aber nicht Lebenserhaltung um jeden Preis

Eines der wichtigsten Anliegen der Katholischen Kirche ist der Lebensschutz - die Rede Papst Benedikts XVI. an das Diplomatische Corps am vergangenen Montag [07.01.08] hat dies noch einmal verdeutlicht, auch wenn in den Medien nur die Unterstützung des Moratoriums gegen die Todesstrafe wahrgenommen wurde.
Aber es geht auch um den Lebensschutz am Anfang des Lebens und um das Thema Euthanasie, unterstreicht der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Bischof Elio Sgreccia gegenüber Radio Vatikan. Er beschwört eine weltweite Neubesinnung auf den Lebensschutz.
„Das ist eine Frage von Gerechtigkeit und von Solidarität, und es geht um die Frage, Voraussetzungen für den Frieden zu schaffen. Es handelt sich mit Blick auf das ungeborene Leben auch um ein demographisches Problem; und es geht um die Anerkennung der Grenzen von Medizin und Wissenschaft. Es gibt viele Gründe für eine Neubesinnung auf den Lebensschutz: Die Grundpfeiler der Gesellschaft gründen auf dem Respekt vor dem Leben, dem allerersten unter den Menschenrechten.”
In vielen Teilen der Welt seien beunruhigende Entwicklungen zu beklagen: „In Europa beispielsweise in den Niederlanden, wo inzwischen auch an Kindern Euthanasie geübt wird; oder Belgien oder Oregon in den USA, Dänemark und so weiter. Und es gibt solche Bestrebungen auch in Lateinamerika. Der Druck wächst.”
Besonders problematisch sei es, wenn man die Euthanasie mit Hinweis auf die christliche Nächstenliebe begründet, wie es zuweilen geschieht. „Die christliche Ethik drängt niemals zur Vernichtung von Personen. Es geht vielmehr um die Linderung von Schmerzen. Niemals gab es in der Medizin so viele Möglichkeiten, den Schmerz auch in sehr schweren Fällen zu kontrollieren.”
Häufig werde der Einwand gemacht, „Sterbehilfe” sei gerechtfertigt, weil der Patient autonom über den eigenen Tod entscheiden solle und über die Weise und den Zeitpunkt des Sterbens.
„Nur ist diese Forderung nach Autonomie nicht dasselbe wie die wahre Freiheit. Daher bedeutet die Beendigung des Lebens im Namen der Freiheit in Wahrheit die Zerstörung der Gründe für eben diese Freiheit. Das Leben ist ein Gut, das geschützt werden muss, und dass man loslassen kann im Augenblick des Todes zum Wohle aller.”
Die Ablehnung von Euthanasie bedeutet aber nicht, Apparatemedizin um jeden Preis einzusetzen, so Sgreccia: „Der übertriebene Einsatz medizinischer Mittel ist eine Beleidigung des Lebens, denn wenn es wahr ist, dass das Leben respektiert werden muss, dann ist es ebenso wahr, dass man es im Augenblick des Todes respektieren muss. Daher stellt die Lebenserhaltung des Patienten über seine natürlichen Kräfte hinaus einen Akt der Gewalt am Sterbenden dar.” (rv) (NL Radio Vatikan, 12.01.2008).

30.12.2007  Deutschland: Streit um Stammzellen

Der evangelische Bischof Wolfgang Huber stößt mit Äußerungen zum Stammzellgesetz auf heftigen Widerspruch. In einer Zeitung hatte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands vor drei Tagen erklärt, er sei für eine einmalige Verschiebung des so genannten Stichtags für den Import von Stammzellen  nach Deutschland zu Forschungszwecken. In dem Artikel unter der Überschrift „Auch der katholische Mensch kann irren“ [!!] meinte Huber außerdem, der Konflikt habe mittlerweile eine „konfessionelle Färbung“ angenommen.
Bislang darf in Deutschland nur an embryonalen Stammzellen geforscht werden, die vor dem 1. Januar 2002 produziert wurden. Dies soll verhindern, dass Anreize zur Produktion und Tötung von Embryonen geschaffen werden. Weil die Qualität der zugelassenen Stammzelllinien zu wünschen übrig lasse, plädieren einige Stammzellforscher für eine Aufhebung der Stichtagsregelung, zumindest aber für eine einmalige Verschiebung. Nach Hubers Worten treten in der Auseinandersetzung auch konfessionell unterschiedliche Vorstellungen vom Verhältnis zwischen Lehramt und der politischen Verantwortung von Christen zutage. Katholiken beugten sich dem päpstlichen Lehramt und hielten deshalb die Stichtagsregelung für unverhandelbar; Protestanten trügen die Kontroversen aus und ermöglichten so eine ethische Urteilsbildung und damit auch Politik.
Der Osnabrücker Professor für christliche Sozialwissenschaften Manfred Spieker widerspricht Huber vehement. Der Konflikt um die Stichtagsregelung sei kein Konfessionsstreit, schreibt er in der Zeitung „Die Tagespost“. Vielmehr handele es sich um einen Konflikt zwischen Rechtspflichten und Tugendpflichten. Unschuldige nicht zu töten, sei eine Rechtspflicht, Kranken durch neue Therapien zu helfen, eine Tugendpflicht. Beiden Pflichten stimmten Christen zu. Im Konflikt – wenn etwa neue Therapien nur um den Preis möglich seien, menschliche Embryonen zu töten – komme der Rechtspflicht immer der Vorrang vor der Tugendpflicht zu. Der katholische Wissenschaftler weist auch darauf hin, dass führende Protestanten keineswegs Hubers Haltung teilen.
Die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“, Claudia Kaminski, sieht Bischof Huber „auf dem Holzweg“. So sei es falsch, sich auf die Argumente der Stammzellforscher einzulassen, dass man nicht mit „alten, verunreinigten Zellen“ forschen könne. Tatsache sei, dass neueste Ergebnisse der embryonalen Stammzellforschung mit genau diesen Stammzelllinien erreicht worden seien, so die Medizinerin. (idea) (NL Radio Vatikan, 30.12.2007). -- 

[GH: Nur gut, dass Protestanten nicht irren können! Davon abgesehen, die reichlich populistische "Argumentation" Hubers deckt hier dankenswerterweise Abgründe zwischen katholischem und evangelischem Denken auf, auch in ökumenischer Hinsicht!]

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